Auktionsordnung

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die im Handelsregister am Amtsgericht (Městský soud) Prag in Abteilung C, Einlage 203984 unter der Firmennr. (IČ): 29149932eingetragene ARTHOUSE HEJTMÁNEK galerie a aukční dům s.r.o. mit Sitz in CZ-160 00 Prag 6, Bubeneč, Goetheho 17/2 (nachstehend kurz „ ARTHOUSE HEJTMÁNEK“), organisiert den Verkauf beweglicher Sachen (nachstehend kurz „Auktionsgüter“ oder einzeln „ Auktionsgut“) in Form einer nicht öffentlichen Versteigerung (nachstehend kurz „Auktion“).

2. Der Verkauf eines Auktionsgutes kann auch über einen Kommissionsvertrag (nachstehend kurz „Vertrag“) zwischen ARTHOUSE HEJTMÁNEK als Kommissionär und dem verkaufswilligen Eigentümer eines Auktionsgutes als Kommittent (nachstehend kurz „ Verkäufer“) abgewickelt werden. In einem solchen Fall übernimmt ARTHOUSE HEJTMÁNEK den Verkauf des betreffenden Auktionsgutes für den Verkäufer, wobei die Rechte und Pflichten in Bezug auf die durchgeführte Auktion, insbesondere jene im Zusammenhang mit der entgeltlichen Übertragung der Eigentumsrechte auf den Ersteigerer, direkt ARTHOUSE HEJTMÁNEK erwachsenentstehen. Erfolgt der Verkauf eines Auktionsgutes auf der Grundlage eines solchen Vertrages, ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK somit vom Verkäufer insbesondere zum Verkauf des gegenständlichen Auktionsgutes im Rahmen einer Auktion, zur Einziehung des erzielten Zuschlagspreises sowie des Auktionsaufschlags und der MwSt./USt. (nachstehend kurz „Gesamtpreis“) bevollmächtigt.

3. Auktion, die entsprechend den Bestimmungen in dieser Auktionsordnung abgehalten werden, sind keine Versteigerungen im Sinne des Gesetzes Nr. 26/2000 Sb. über öffentliche Versteigerungen in der Fassung späterer Vorschriften.

 

II. BESCHREIBUNG EINES AUKTIONSGUTES

1. Informationen. Sämtliche Informationen, die ARTHOUSE HEJTMÁNEK zu Auktionsgütern erteilt, die in einer Auktion angeboten werden, beruhen einerseits auf den vom Verkäufer gemachten Angaben und andererseits auf den Ansichten gegebenenfalls konsultierter Fachleute. Sämtliche, einem Bieter in Bezug auf ein Auktionsgut schriftlich oder mündlich gemachten Angaben, wozu auch alle im jeweiligen Auktionskatalog enthaltenen Informationen zählen, haben lediglich informativen Charakter.

2. Auktionskatalog. Die Auktionsgüter sind im jeweiligen Auktionskatalog, dessen kostenlose Online-Version über unsere Website www.arthousehejtmanek.cz erreichbar ist, gekennzeichnet und beschrieben. Der jeweilige Rufpreis ist ebenfalls angegeben. Die gedruckte Version des Auktionskatalogs ist nicht immer kostenfrei. Bei Differenzen zwischen der Druck- und der Online-Version des Auktionskatalogs hat die elektronische Version Vorrang. Die Auktionsgüter werden in der Reihenfolge versteigert, in der sie im Auktionskatalog angeführt sind. Die in einem Auktionskatalog angeführten Preise verstehen sich immer vor Auktionsaufschlag und gesetzlicher MwSt./USt. ARTHOUSE HEJTMÁNEK behält sich das Recht vor, angebotene Artikel zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor ihrer jeweiligen Versteigerung vom Auktionsverkauf abzuziehen. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet nicht für eventuelle Druckfehler und Farbabweichungen in der Druckversion des jeweiligen Auktionskatalogs.

3. Informationen zu Auktionsgütern. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Auktionsgütern gemachten Angaben. ARTHOUSE HEJTMÁNEK weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den in einer Auktion angebotenen Auktionsgütern zum absolut überwiegenden Teil um bereits gebrauchte Gegenstände handelt, deren Zustand und Abnutzung vom Entstehungszeitpunkt (Alter) abhängig sind. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten werden nur jene Mängel und Schäden angeführt, die den jeweiligen künstlerischen Wert beeinflussen. Diese Auktionsgüter sind möglicherweise funktionsuntüchtig, restauriert, beschädigt usw., was bereits bei ihrer jeweiligen Bewertung berücksichtigt wurde. Auktionsgüter technischer Natur werden ohne jegliche Garantie bzw. Gewährleistung hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit angeboten, da es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. Aufgrund der Zeitspanne zwischen dem Erscheinen eines Auktionskatalogs und dem tatsächlichen Stattfinden der betreffenden Auktion behält sich ARTHOUSE HEJTMÁNEK ausdrücklich das Recht vor, die in einem Auktionskatalog zu den Auktionsgütern veröffentlichten Informationen bei Bedarf zu korrigieren.

4. Besichtigung der Auktionsgüter. Bieter haben die Möglichkeit, alle Auktionsgüter vor der betreffenden Auktion persönlich zu besichtigen. Zu diesem Zweck werden Auktions-Vorausstellungen abgehalten, die Bieter gerne auch mit ihren Fachberatern und Sachverständigen usw. besuchen können. Bieter, die nicht zu einer solchen Auktions-Vorausstellung kommen können, haben in Bezug auf Auktionsgüter mit einem Rufpreis von mehr als CZK 10.000,00 die Möglichkeit, nähere Informationen zu konkreten Auktionsgütern, einschließlich eventueller Fotografien, anzufordern. ARTHOUSE HEJTMÁNEK erteilt diese Informationen in der Regel unentgeltlich, es sei denn, es wurde anders festgelegt. Personen, die die im Rahmen der Vorausstellungen ausgestellten Gegenstände besichtigen möchten, haben sämtliche zum Schutz der ausgestellten Gegenstände bestehenden Maßnahmen zu beachten, d. h. sie haben insbesondere den zu den Auktionsgütern einzuhaltenden Sicherheitsabstand zu beachten und dürfen Auktionsgüter nur nach vorheriger Genehmigung seitens des anwesenden Vertreters von ARTHOUSE HEJTMÁNEK und nur mit entsprechenden Schutzhandschuhen berühren.

5. Mängelrügen bei Auktionsgütern. Mängelrügen in Bezug auf Funktionalität, Qualität und Zustand eines Auktionsgutes sind, mit Ausnahme von Auktionsgütern, die ursprünglich im Eigentum von ARTHOUSE HEJTMÁNEK waren, nach dessen Versteigerung (d. h. nach erhaltenem Zuschlag) ausgeschlossen, d. h. dass ARTHOUSE HEJTMÁNEK nach diesem Zeitpunkt keinerlei diesbezügliche Verpflichtung hat, da diese Verantwortung Verkäufersache ist. Aus diesem Grund wird allen Bietern dringend empfohlen, sich die Auktionsgüter und ihren jeweiligen Zustand während der oben erwähnten Auktions-Vorausstellung genau anzusehen.

 

III. AUKTIONSORGANISATION

1. Ort und Zeitpunkt. ARTHOUSE HEJTMÁNEK bestimmt Ort, Datum und Uhrzeit einer Auktion und veröffentlicht diese nach eigenem Ermessen, wobei stets Informationen in elektronischer Form, die auf den Internetseiten www.arthousehejtmanek.cz bereitgestellt werden, Vorrang vor gedruckten Informationen haben. Üblicherweise legt ARTHOUSE HEJTMÁNEK vor jeder Auktion einen Auktionskatalog auf, in dem die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände („Auktionsgüter“) kurz beschrieben werden. Gegebenenfalls können Bieter auch in einer anderen geeigneten Form über die Auktionsgüter informiert werden. ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist berechtigt, bis direkt vor Beginn einer Auktion, diese abzusagen oder deren Ort, Datum oder Uhrzeit – auch ohne Angabe von Gründen – zu ändern. Für Schäden, die zu einer solchen Auktion angemeldeten Personen hierdurch ggf. entstehen, kann ARTHOUSE HEJTMÁNEK keine Haftung übernehmen.

2. Auktionsteilnehmer. An jeder Auktion können nur die Personen teilnehmen, die seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK für die betreffende Auktion registriert wurden. Natürliche Personen müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Juristische Personen müssen von einer mit entsprechender Handlungsbefugnis ausgestatteten natürlichen Person vertreten werden. Personen, die eine ggf. geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht oder in der Vergangenheit eine von ARTHOUSE HEJTMÁNEK organisierte Auktion beeinträchtigt oder vereitelt haben, wird, sofern nicht mit ARTHOUSE HEJTMÁNEK ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, die Auktionsteilnahme verwehrt. Auch Personen, die aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen Auktionsgüter nicht erwerben dürfen, können an diesen Auktionen nicht teilnehmen. Des Weiteren werden Personen, über die ein Insolvenzverfahren verhängt wurde, für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Beendigung eines solchen zu diesen Auktionen nicht zugelassen, sofern mit ARTHOUSE HEJTMÁNEK nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Jeder Auktionsteilnehmer muss die Anweisungen der Veranstalter befolgen und darf den Verlauf einer Auktion in keiner Weise stören. Anderenfalls kann eine solche Person des Hauses verwiesen werden. Kein Auktionsteilnehmer hat Anspruch auf Ersatz jeglicher Kosten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einer Auktion ggf. entstehen. In Bezug auf Auktionsgüter, die in die Gütergemeinschaft eines Ehepaares einfließen, muss der ein solches Auktionsgut erwerbende Auktionsteilnehmer die Zustimmung seines Ehepartners zu allen in Bezug auf die Auktion getätigten Rechtshandlungen einholen. Wird eine solche Zustimmung nicht vorgelegt, so haftet der das betreffende Auktionsgut erwerbende Auktionsteilnehmer für alle ARTHOUSE HEJTMÁNEK bzw. Dritten hierdurch ggf. entstehenden Schäden bzw. entgehenden Gewinne.

3. Rechtmäßige Vertretung Auktionsteilnehmer können sich über eine von ihnen erteilte Vollmacht bei einer Auktion rechtmäßig vertreten lassen. Die von einem Auktionsteilnehmer zu seiner Vertretung bevollmächtigte Person (nachstehend „ Bevollmächtigter“) ist verpflichtet, sich mit der betreffenden schriftlichen Vollmacht und einem gültigen amtlichen Ausweis auszuweisen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Auktion nicht möglich. Bevollmächtigt ein Bieter eine juristische Person, so ist die im Namen dieser juristischen Person auftretende natürliche Person ebenfalls zur Vorlage der betreffenden schriftlichen Vollmacht verpflichtet, und sie muss den Nachweis ihrer Handlungsbefugnis im Namen dieser juristischen Person erbringen, wobei ein solcher Nachweis insbesondere ein Auszug aus dem Handelsregister ist. Ein Bevollmächtigter muss die in dieser Auktionsordnung festgelegten Bedingungen erfüllen. Ansonsten wird er nicht zur Teilnahme an einer Auktion zugelassen.

4. Bieter. Eine Person, die die Bedingungen dieser Auktionsordnung erfüllt und ordnungsgemäß registriert wurde, oder ihr Bevollmächtigter, wird nach Überprüfung ihrer Identität und Zuteilung einer Bieternummer durch ARTHOUSE HEJTMÁNEK als Bieter bezeichnet.

5. Vollmacht. Die Vollmacht zur Vertretung bei einer Auktion bedarf der Schriftform und hat den Vor- und Nachnamen der bevollmächtigenden und der bevollmächtigten Person zu enthalten, deren Geburtsdaten (Identifikationsnr./IČO) und Angaben zum Wohnsitz (Firmensitz) sowie die Identifikation des/der Auktionsgutes/-güter und die maximale Höhe des jeweiligen Zuschlagspreises, zu dem der Vollmachtgeber bereit ist, das jeweilige Auktionsgut in der Auktion zu kaufen. Ferner muss die Vollmacht einerseits vom Vollmachtgeber datiert und unterschrieben sein und andererseits muss sie eine datierte und unterschriebene Erklärung des Vollmachtnehmers enthalten, in der er die Vollmacht annimmt. Die Registrierung eines Auktionsteilnehmers auf der Grundlage einer Vollmacht ist möglich, wenn es sich um eine speziell zu diesem Zweck erteilte Vollmacht handelt, und die Unterschrift(en) auf einer solchen Vollmacht amtlich beglaubigt (verifiziert) sind.

6. Registrierung. Die Registrierung der Auktionsteilnehmer erfolgt durch ARTHOUSE HEJTMÁNEK. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist nicht verpflichtet, jeden Interessenten an einer Auktion zu registrieren und behält sich das Recht vor, eine Registrierung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Registrierung kann auch persönlich, direkt im Auktionssaal an dem Tag erfolgen, an dem eine Auktion stattfindet. Ein Antrag auf Registrierung für eine telefonische Auktionsteilnahme oder eine Auktionsteilnahme mit schriftlichem Limit ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK bis spätestens 18.00 Uhr des dem Auktionstag unmittelbar vorhergehenden Werktags zu übermitteln. Bei späterer Einreichung eines solchen Antrags kann die Registrierung für die betreffende Auktion nicht garantiert werden. Stellt ARTHOUSE HEJTMÁNEK fest, dass ein übermitteltes Registrierungsformular unvollständig oder unrichtig ausgefüllt ist, kann der betreffende Auktionsteilnehmer zur Vervollständigung bzw. Berichtigung der Angaben aufgefordert werden. Wird ein berichtigter Antrag auf Registrierung für eine telefonische Auktionsteilnahme oder eine Auktionsteilnahme mit schriftlichem Limit nicht bis spätestens 18:00 Uhr des Werktages übermittelt, der unmittelbar vor dem Tag der betreffenden Auktion liegt, so kann die Teilnahme an dieser Auktion nicht garantiert werden. Jeder Auktionsteilnehmer ist verpflichtet, jegliche Änderung der bei der Registrierung angegebenen Informationen unverzüglich zu melden. Ein Auktionsteilnehmer, der seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK zu einer Auktion nicht registriert wurde, darf, sofern mit ARTHOUSE HEJTMÁNEK nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, an der betreffenden Auktion nicht aktiv teilnehmen oder in ihrem Rahmen Rechtshandlungen jeglicher Art tätigen.

7. Sicherheitsleistung. ARTHOUSE HEJTMÁNEK behält sich das Recht vor, eine Auktionsteilnahme von der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die Höhe dieser Sicherheitsleistung ist auf maximal die Hälfte des jeweiligen Rufpreises beschränkt. Macht ein Auktionsteilnehmer keine genauen Angaben dazu, welches Auktionsgut ihn interessiert, so kann ARTHOUSE HEJTMÁNEK die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung mit bis zu CZK 100.000,00 festsetzen. Die Bezahlung der festgesetzten Sicherheitsleistung ist eine für die Teilnahme an einer Auktion unerlässliche Bedingung. Auktionsteilnehmer müssen die Sicherheitsleistung innerhalb der und auf die seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK festgelegten Frist sowie Art und Weise einzahlen. Erlegt eine an einer Auktionsteilnahme interessierte Person nicht innerhalb der festgelegten First die Sicherheitsleistung in der festgesetzten Höhe, so ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK berechtigt, die Auktionsteilnahme dieser Person als Bieter abzulehnen. Eine Sicherheitsleistung gilt erst mit ihrer Gutschrift auf dem Konto von ARTHOUSE HEJTMÁNEK als erlegt. Die Frist für die Erlegung der Sicherheitsleistung endet, sofern nichts anderes festgelegt wurden, spätestens mit dem Beginn der betreffenden Auktion. Teilnehmern, die bei der Auktion keinen Zuschlag erhalten, wird die eingezahlte Sicherheitsleistung auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie angewiesen wurde. Der Auftrag zur Rücküberweisung der Sicherheitsleistung ergeht spätestens fünf (5) Werktage nach Ende der betreffenden Auktion. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und in genau der Höhe retourniert, in der sie empfangen wurde. Die Sicherheitsleistung wird dem Bieter nur zurückgegeben, wenn das Nichtzustandekommen eines Verkaufes auf Gründe zurückzuführen ist, die er nicht zu verantworten hat.

8. Persönliche Registrierung natürlicher Personen als Auktionsteilnehmer . Handelt es sich bei einem Auktionsteilnehmer um eine natürliche Personen, die bei der Registrierung persönlich am Sitz von ARTHOUSE HEJTMÁNEK (Goetheho 17/2, CZ-160 00 Prag 6 - Bubeneč) anwesend ist, so ist Folgendes vorzulegen:

- einen gültigen Identitätsnachweis;

- das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Original des Auktions-Registrierungsformulars;

- der Nachweis über die Einzahlung der Sicherheitsleistung, sofern diese gefordert wurde.

9. Persönliche Registrierung einer juristischen Person als Auktionsteilnehmer . Handelt es sich bei einem Auktionsteilnehmer um eine juristische Personen, und ist ihr befugter statutarischer Vertreter oder die sie auf Grundlage einer Vollmacht vertretende Person bei der Registrierung am Sitz von ARTHOUSE HEJTMÁNEK (Goetheho 17/2, CZ-160 00 Prag 6 - Bubeneč) persönlich anwesend, so ist Folgendes vorzulegen:

- ein gültiger Identitätsnachweis des statutarischen Vertreters oder der die juristische Person auf Grundlage einer Vollmacht vertretenden Person;

- ein aktueller Handelsregisterauszug;

- das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Original des Auktions-Registrierungsformulars;

- und den Nachweis über die Einzahlung der Sicherheitsleistung, sofern diese gefordert wurde.

10. Registrierung eines Auktionsteilnehmers per Fernzugang. Personen, die sich per Fernzugang registriert haben, darf ARTHOUSE HEJTMÁNEK nur dann als Auktionsteilnehmer registrieren, wenn diese ARTHOUSE HEJTMÁNEK per Post oder elektronisch folgende Unterlagen übermitteln:

- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Auktionsteilnehmers oder des statutarischen Vertreters der juristischen Person, die Auktionsteilnehmer sein soll, wobei sich der Auktionsteilnehmer oder der statutarische Vertreter der juristischen Person, die Auktionsteilnehmer sein soll, mit der Übersendung dieser Kopie ausdrücklich mit der Verarbeitung der Kopie des gültigen Identitätsnachweises zur Identifizierung der betreffenden Person einverstanden erklärt;

- einen Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zur Registrierung für die Auktion („Registrierungsformular“) oder das ausgefüllte Online-Registrierungsformular für die Auktion;

- Ein Kontoauszug von dem auf den Namen des Auktionsteilnehmers lautenden und auf dem Registrierungsformular angegebenen Bankkonto, von dem gegebenenfalls der Gesamtpreis gezahlt wird; oder er führt von dem auf dem Registrierungsformular angegebenen Konto, von dem gegebenenfalls der Gesamtpreis gezahlt wird, eine Kontrollzahlung in Höhe von CZK 3,00 auf das Bankkonto von ARTHOUSE HEJTMÁNEK durch; bei dieser Kontrollzahlung handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Gebühr für die Überprüfung des Kontos im Zusammenhang mit der Identifizierung und Registrierung von über Fernzugang agierenden Auktionsteilnehmern;

- den Nachweis über die Einzahlung der Sicherheitsleistung, sofern diese erforderlich ist.

11. ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist befugt, Registrierungen durchzuführen bzw. zu stornieren . Sollte sich eine zur ordnungsgemäßen Registrierung eines Auktionsteilnehmers erforderliche Anforderung als falsch oder veraltet herausstellen; sollte ein Auktionsteilnehmer gegen die in dieser Auktionsordnung festgelegten Regeln verstoßen, oder sollte ARTHOUSE HEJTMÁNEK in Bezug auf einen Auktionsteilnehmer auf unseriöses oder unangebrachtes Verhalten bei einer anderen ähnlichen Auktion von Kunstgegenständen aufmerksam gemacht werden, so ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist berechtigt, die Registrierung dieser Person nicht durchzuführen bzw. nachfolgend zu stornieren. Die betreffende Person wird hierüber informiert.

12. Rufpreis. ARTHOUSE HEJTMÁNEK legt für jedes Auktionsgut einen Mindestpreis, den sog. Rufpreis, fest, zu dem dieses zum Verkauf angeboten wird. Die Rufpreise der Auktionsgüter, die im Rahmen einer Auktion zum Verkauf angeboten werden, sind im jeweiligen Auktionskatalog angeführt, oder wurden den Bietern auf eine andere geeignete Art und Weise mitgeteilt. Die von ARTHOUSE HEJTMÁNEK angegebenen Rufpreise verstehen sich immer vor Auktionsaufschlag und gesetzlicher MwSt./USt.

13. Erhöhung des Rufpreises bei mehreren Angeboten mit schriftlichem Limit. Erhält ARTHOUSE HEJTMÁNEK in Bezug auf eine konkretes Auktionsgut mehr als ein Angebot mit einem schriftlichen Limit gemäß Punkt V dieser Auktionsordnung, so wird der Rufpreis für dieses konkrete Auktionsgut automatisch in Höhe des niedrigsten für dieses konkrete Auktionsgut eingegangenen Angebots mit schriftlichem Limit festgesetzt. Der Auktionsleiter macht alle Auktionsteilnehmer vor Beginn der Versteigerung eines solchen Auktionsgutes auf diesen Umstand aufmerksam.

 

IV. AUKTIONSVERLAUF, MINDESTGEBOTSSCHRITTE

1. Grundsätzliche Informationen zum Auktionsverlauf. Die Auktion wird üblicherweise in tschechischen Kronen durchgeführt. Während der Auktion dürfen ohne Zustimmung seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK keine Fotos und sonstigen audiovisuellen Aufnahmen gemacht werden.

2. Auktionsleiter. Jede Auktion wird von einer Person geleitet, die von ARTHOUSE HEJTMÁNEK mit dieser Aufgabe betraut wurde (nachstehend auch kurz „Auktionsleiter“). Der Auktionsleiter oder eine andere von ARTHOUSE HEJTMÁNEK mit der Leitung der Auktion betraute Person kann Änderungen gegenüber dem Auktionskatalog, eine Erhöhung des Rufpreises für einzelne Auktionsgüter aufgrund der Anzahl der eingegangenen Angebote mit einem schriftlichen Limit, Änderungen und Klarstellungen zur Auktionsordnung und sich daraus ergebende Anweisungen zur Organisation der Auktion sowie weitere Umstände im Zusammenhang mit der Leitung und Organisation der Auktion bekannt geben.

3. Auktionsverlauf. Die Auktionsgüter werden in der Reihenfolge ihrer Nummerierung im Auktionskatalog versteigert. Die Versteigerung eines Auktionsgutes wird mit seiner Spezifizierung durch den Auktionsleiter eingeleitet. Anschließend nennt der Auktionsleiter den Rufpreis des Auktionsgutes und lädt die Bieter zur Abgabe ihrer Gebote ein. Die Abgabe der Gebote durch die Bieter erfolgt per sog. Handzeichen, d. i. durch Hochheben ihrer Bieternummer, die sie im Zuge ihrer Registrierung zur Auktion erhalten haben. Mit jedem Gebot erhöht ein Bieter den vom Auktionsleiter jeweils genannten aktuellen Auktionspreis (d. i. der um die bisherigen Gebote erhöhte Rufpreis) für das betreffende Auktionsgutes um den für die aktuelle Preisstufe festgelegte Mindestgebotsschritt. Durch die Abgabe eines Gebots macht der Bieter ein Angebot zum Kauf des Auktionsgutes zu dem aktuellen Auktionspreis zuzüglich seines aktuell getätigten Gebots. Geben zwei Bieter gleichzeitig ein Gebot in gleicher Höhe ab, so entscheidet der Auktionsleiter über die Reihenfolge des Gebotseingangs. Die Versteigerung eines Auktionsgutes endet erst, wenn von den Bietern kein weiteres Gebot kommt. Die jeweilige Mindestgebotshöhe leitet sich vom jeweils aktuellen Auktionspreis eines Auktionsguts ab, und zwar wie folgt:

a) CZK 500,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von weniger als CZK 10.000,00

b) CZK 1.000,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von mindestens CZK 10.000,00 aber weniger als CZK 50.000,00

c) CZK 5.000,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von mindestens CZK 50.000,00 aber weniger als CZK 100.000,00

d) CZK 10.000,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von mindestens CZK 100.000,00 aber weniger als CZK 500.000,00

e) CZK 50.000,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von mindestens CZK 500.000,00 aber weniger als CZK 1.000.000,00

f) CZK 100.000,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von mindestens CZK 1.000.000,00 aber weniger als CZK 10.000.000,00

g) CZK 250.000,00 bei einem aktuellen Auktionspreis von CZK 10.000.000,00 und mehr.

Unter dem aktuellen Auktionspreis versteht sich der um die bereits getätigten Gebote erhöhte Rufpreis.

Die Abgabe eines Gebots, indem die Bieternummer in die Höhe gehalten wird, ist ein verbindliches Angebot des Bieters, das aktuell in Versteigerung befindliche Auktionsgut zum dann aktuellen Auktionspreis zu kaufen. D. h., der Bieter verpflichtet sich unwiderruflich, so er den Zuschlag erhält, d. h. wenn der Auktionsleiter im Namen von ARTHOUSE HEJTMÁNEK sein Angebot akzeptiert, das gegenständliche Auktionsgut zu dem Preis zu kaufen, der sich aus dem dann aktuellen Auktionspreis zuzügl. Auktionsaufschlag und gesetzlicher MwSt./USt. ergibt. Die MwSt./USt. wird entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zusätzlich zum erzielten Kaufpreis zuzüglich Auktionsaufschlag berechnet.

4. Die Versteigerung eines Auktionsgutes endet erst, wenn von den Bietern kein weiteres Gebot kommt. Gibt es keine Gebote, die mindestens die Höhe des Rufpreises erreichen, erklärt der Auktionsleiter das betreffende Auktionsgut für nicht verkauft. Zeigt keiner der Bieter Interesse an einem Auktionsgut, so beendet der Auktionsleiter die Versteigerung desselben ohne Zuschlag. Ein Auktionsgut kann auch wiederholt in einer Auktion platziert werden.

5. Sollte bei der Versteigerung eines Auktionsgutes versehentlich ein höheres Gebot übersehen worden sein, so kann der Auktionsleiter sofort nach Erteilung des Zuschlags diesen widerrufen und die Versteigerung des betreffenden Auktionsgutes verlängern indem er das ausgelassene höhere Angebot akzeptiert. Diese Vorgehensweise ist jedoch nur zulässig, bevor die mit der Versteigerung des nächsten Auktionsgutes begonnen wird.

6. Mögliche Einwände, Proteste oder Bemerkungen zum Verlauf einer Auktion werden von ARTHOUSE HEJTMÁNEK im Geist einer ehrenhaften Geschäftsgebarung und entsprechend dem Usus bei internationalen Auktionen behandelt. Einwände, Proteste, Bemerkungen oder Hinweise müssen direkt im Auktionssaal sichtbar und laut angebracht werden. Anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

 

V. ALTERNATIVE MÖGLICHKEITEN ZUR TEILNAHME AN AUKTIONEN

1. Auktionsteilnehmer, die auf alternative Weise gemäß diesem Punkt der Auktionsordnung an einer Auktion teilnehmen, müssen die Registrierungsbedingungen gemäß Punkt III dieser Auktionsordnung erfüllen.

2. Schriftliches Limit. Auktionsgüter mit einem Rufpreis von mehr als CZK 15.000,00 können auch in Form eines Angebots mit schriftlichem Limit entsprechend den in diesem Punkt der Auktionsordnung festgelegten Bedingungen ersteigert werden. Eine ordnungsgemäße Registrierung zur Auktionsteilnahme unter Abgabe eines schriftlichen Limits (Höchstpreis in CZK) erfordert insbesondere, dass auf dem Registrierungsformular als Teilnahmeform „mit schriftlichem Limit“ angekreuzt ist. Ist oder übertrifft der Höchstbetrag, der in einem schriftlichen Angebot gemäß diesem Punkt der Auktionsordnung als Höchstpreis in CZK auf dem Registrierungsformular eingetragen ist, das aktuelle Höchstgebot für das betreffenden Auktionsgut, so erhält der betreffende Bieter – sofern keine weiteren Gebote abgegeben werden – den Zuschlag in Höhe des aktuellen Höchstgebots. Durch die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionsleiter kommt gemäß dieser Auktionsordnung ein Vertrag mit diesem Bieter zustande.

3. Mit der ordnungsgemäßen Registrierung zur Teilnahme an einer Auktion mittels schriftlichem Limit macht der Bieter das schriftliche Angebot, das angeführte Auktionsgut zu maximal dem Preis zu kaufen, der auf dem Registrierungsformular als Höchstpreis eingetragen ist, und verpflichtet sich damit, zur Begleichung des Gesamtpreises, mindestens jedoch des von ARTHOUSE HEJTMÁNEK im Auktionskatalog angeführten Rufpreises, zuzüglich Auktionsaufschlag und MwSt./USt., wenn er den Zuschlag erhält (und zwar auch, wenn kein Interesse der anderen Bieter besteht). Nachdem ein Bieter den Zuschlag aufgrund seines eingereichten schriftlichen Preislimits erhalten hat, gilt er als Ersteigerer, mit sämtlichen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Hat ein Bieter ein Auktionsgut erfolgreich ersteigert, so wird ihm seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK eine Zahlungsvorschreibung ausgestellt, in der die Zahlungsbedingungen für die Begleichung des Gesamtpreises angeführt sind. Im Fall mehrerer gleich hoher Preislimits hat jener Bieter den Vorrang, dessen Angebot als erstes eingegangen ist. Schriftliche Limits im Wortlaut „zum besten Preis“ oder „unbegrenzt“ werden nicht berücksichtigt. Ein schriftliches Limit muss eindeutig durch einen konkreten Betrag festgelegt werden.

4. Telefonische Auktionsteilnahme An der Versteigerung von Auktionsgütern mit einem Rufpreis von mehr als CZK 15.000,00 können Bieter auch telefonisch, entsprechend den in diesem Punkt der Auktionsordnung festgelegten Bedingungen, teilnehmen. Eine ordnungsgemäße Registrierung zur telefonischen Auktionsteilnahme erfordert insbesondere, dass auf dem Registrierungsformular als Teilnahmeform „telefonisch“ angekreuzt ist. Damit befugt der Auktionsteilnehmer ARTHOUSE HEJTMÁNEK zur Teilnahme an der betreffenden Auktion als sein Bevollmächtigte und zur Abgabe von Geboten bei der Versteigerung des/der auf dem Registrierungsformular angeführten Auktionsgut/-güter, und zwar bis zu der Höhe, die der Bieter während des parallel zu der betreffenden Versteigerung geführten Telefonats genehmigt, wobei dieses Telefonat über jene Telefonnummer zu laufen hat, die auf dem Registrierungsformular zu diesem Zweck angegeben ist. Ist oder übertrifft der Höchstbetrag, den ein Bieter telefonisch gemäß diesem Punkt der Auktionsordnung mitgeteilt hat, das aktuelle Höchstgebot für das betreffende Auktionsgut, so erhält er – sofern keine weiteren Gebote abgegeben werden – den Zuschlag in Höhe des aktuellen Höchstgebots. Durch die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionsleiter kommt gemäß dieser Auktionsordnung ein Vertrag mit diesem Bieter zustande.

5. Mit seiner Registrierung zur telefonischen Auktionsteilnahme verpflichtet sich der Bieter zur Begleichung des Gesamtpreises, so er in Bezug auf ein Auktionsgut den Zuschlag erhält. Nachdem ein Bieter den Zuschlag aufgrund seiner telefonischen Teilnahme an der Auktion erhalten hat, gilt er als Ersteigerer, mit sämtlichen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Hat ein Bieter ein Auktionsgut erfolgreich ersteigert, so wird ihm seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK eine Zahlungsvorschreibung ausgestellt, in der die Zahlungsbedingungen für die Begleichung des Gesamtpreises angeführt sind.

6. Bei einer telefonischen Auktionsteilnahme meldet sich der Vertreter von ARTHOUSE HEJTMÁNEK unmittelbar vor Beginn der Versteigerung des Auktionsgutes, an dem der Bieter interessiert ist, telefonisch über die auf dem Registrierungsformular des betreffenden Bieters angegebene Telefonnummer, um sodann bei der Versteigerung des betreffenden Auktionsgutes entsprechend den Anweisungen des Bieters Gebote entsprechend den Bedingungen dieser Auktionsordnung abgeben zu können. Das während der Auktion zwischen dem Vertreter von ARTHOUSE HEJTMÁNEK und dem Bieter geführte Telefonat wird von ARTHOUSE HEJTMÁNEK zum Schutz der Rechte beider Seiten aufgezeichnet. Telefonisch zu einer Auktion zugeschaltete Bieter werden von ARTHOUSE HEJTMÁNEK im Rahmen des Erstkontakts vor Beginn einer solchen Auktion über diese Tatsache ausdrücklich informiert. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet in keinem Fall für Schäden, die durch ein Nichtzustandekommen einer Telefonverbindung mit einem Bieter oder durch das Zusammenbrechen einer Telefonverbindung mit dem Bieter ggf. entstehen können; dies gilt gleichermaßen für jegliche anderen Schäden, die ggf. im Zusammenhang mit einer telefonischen Auktionsteilnahme entstehen könnten. Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass ARTHOUSE HEJTMÁNEK angesichts des Charakters einer telefonischen Auktionsteilnahme gegenüber dem Bieter keinerlei Haftung übernehmen kann, und dass einem Bieter im Zusammenhang mit einer telefonischen Auktionsteilnahme kein Schaden jeglicher Art und Höhe entstehen kann.

7. Werden bei einer Auktion für ein Auktionsgut zwei identische Gebote abgegeben, von denen eines von einem zum Datum und Zeitpunkt der Auktion persönlich im Saal anwesenden Bieter kommt, und das andere aus einer alternativen Auktionsteilnahme gemäß diesem Punkt der Auktionsordnung stammt, so hat das Gebot des persönlich im Saal anwesenden Bieters Vorrang.

8. Nimmt ein Bieter an der Versteigerung eines Auktionsgutes sowohl im Rahmen eines Gebots mit schriftlichem Limit als auch auf telefonischem Wege teil, so haben seine Anweisungen im Rahmen der telefonische Auktionsteilnahme Vorrang. In einem solchen Fall gelten die Anweisungen des Bieter im Rahmen seiner Auktionsteilnamen mit schriftlichem Limit nur, wenn es aus welchen Gründen auch immer unmöglich ist, seine Anweisungen während des Auktionsverlaufs telefonisch zu erhalten. ARTHOUSE HEJTMÁNEK verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass es nicht möglich ist, dass ein Bieter über beide Arten der Teilnahme gegen sich selbst bietet. Dies Selbstverpflichtung seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK gilt nicht, wenn der Bieter nicht selbst auf diesen Umstand hingewiesen hat.

9. Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei einer alternativen Auktionsteilnahme, also bei Angeboten mit schriftlichem Limit bzw. bei einer telefonische Auktionsteilnahme, nicht um eine Fernabsatztransaktion handelt, und dass Angebote im Rahmen seiner alternativen Teilnahme an der Auktion nach der Versteigerung des betreffenden Auktionsgutes verbindlich sind und nicht widerrufen werden können.

 

VI. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Gesamtpreis, Fälligkeit. Das Angebot des Bieters, der als letzter ein Gebot für ein konkretes Auktionsgut, und damit gleichzeitig das höchste Gebot für dieses Auktionsgut abgegeben hat, wird seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK mit Erteilung des Zuschlags durch den Auktionsleiter erteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt so, dass der Auktionsleiter die Bieter nach jedem getätigten Gebot zur Abgabe weiterer Gebote einlädt und schließlich jenem Bieter den Zuschlag erteilt, der das letztlich höchste Gebot abgegeben hat. Damit kommt es zum Vertragsabschluss mit diesem Bieter (der nachstehend auch als „Ersteigerer“ bezeichnet wird). Mit dem vom Auktionsleiter erteilten Zuschlag entsteht dem Ersteigerer die Pflicht zur Begleichung des Gesamtpreises. Nach Beendigung der Auktion stellt ARTHOUSE HEJTMÁNEK stellt dem Ersteigerer auf seinen Wunsch einen Beleg über den Vertragsabschluss aus. Der Gesamtpreis ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Vertragsabschluss zahlbar. Unter dem Begriff „Begleichung“ versteht sich die Bezahlung des Gesamtpreises, entweder an der Kassa von ARTHOUSE HEJTMÁNEK oder durch Gutschrift des Gesamtpreises auf dem Konto von ARTHOUSE HEJTMÁNEK. Bei persönlicher Anwesenheit im Saal kann der Ersteigerer das Auktionsgut unmittelbar nach Bezahlung des Gesamtpreises übernehmen. Bei telefonischer Auktionsteilnahme oder bei einer Auktionsteilnahme mit schriftlichem Limit kann ein Ersteigerer das von ihm ersteigerte Auktionsgut frühestens am Tag nach Stattfinden der Auktion übernehmen, nachdem die Auktionsergebnisse verarbeitet wurden. Ein Ersteigerer hat das von ihm ersteigerte Auktionsgut spätestens 20 Tage nach Bezahlung des Gesamtpreises zu übernehmen. Über die Übergabe/Übernahme eines Auktionsgutes wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt, die vom Ersteigerer und von einem Vertreter von ARTHOUSE HEJTMÁNEK unterzeichnet wird. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme des Auktionsgutes durch den Ersteigerer trägt der Ersteigerer.

2. Nachfrist zu Zahlung. Wird der Gesamtpreis nicht innerhalb der festgesetzten Frist von zehn (10) Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses bezahlt, so fordert ARTHOUSE HEJTMÁNEK den Ersteigerer schriftlich zur Zahlung des Gesamtpreises auf und setzt hierfür eine Nachfrist von mindestens zehn (10) Tagen. Sollte der Gesamtpreis auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht bezahlt worden sein, ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK zum schriftlichen Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.

3. Anspruch auf Bezahlung des Auktionsaufschlags und der MwSt./USt. ARTHOUSE HEJTMÁNEK entsteht bereits im Augenblick des Vertragsabschlusses der Anspruch auf Begleichung des Auktionsaufschlags und der MwSt./USt. ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist zur Betreibung dieser Forderung auch im Fall eines Vertragsrücktritts wegen Nichtbezahlung des Gesamtpreises befugt. Ein Auktionsgut, das nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt wurde, kann neuerlich in einer Auktion versteigert oder außerhalb einer Auktion verkauft werden (wobei die Rechte des Eigentümers eines solchen Auktionsgutes hiervon unberührt bleiben).

4. Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht an einem Auktionsgut geht mit der vollständigen Bezahlung seines Gesamtpreises auf das Konto von ARTHOUSE HEJTMÁNEK auf den Ersteigerer über. Das Auktionsgut wird dem Ersteigerer nach vollständiger Begleichung des ARTHOUSE HEJTMÁNEK geschuldeten Betrages übergeben. Unter dem geschuldeten Gesamtbetrag verstehen sich neben dem Gesamtpreis auch alle eventuellen Lager und sonstigen Gebühren, die aufgrund dieser Auktionsordnung berechnet werden (nachstehen der „geschuldete Gesamtbetrag“).

5. Aufrechnung der Sicherheitsleistung auf die Verbindlichkeiten eines Auktionsteilnehmers gegenüber ARTHOUSE HEJTMÁNEK. Hat ein Auktionsteilnehmer eine Sicherheitsleistung hinterlegt, so ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK berechtigt, diese zur Begleichung jeglicher Verbindlichkeiten heranzuziehen, die ARTHOUSE HEJTMÁNEK für den Auktionsteilnehmer entstehen.

6. Anspruch auf eine Vertragsstrafe und Schadenersatz. Sollte ein Ersteigerer entgegen den Bestimmungen in dieser Auktionsordnung den Gesamtpreis oder einen Teil desselben aus beliebigem Grund nicht begleichen, so wird dies als Vereitelung der Auktion angesehen und ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist somit berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Rufpreises des Auktionsgutes, das der Ersteigerer bei der Auktion ersteigert hat, und der damit zusammenhängenden Kosten, die ARTHOUSE HEJTMÁNEK hierdurch entstanden sind, einzufordern. Der Anspruch auf Schadenersatz bleibt von der Bezahlung der Vertragsstrafe unberührt.

7. Währung. Sämtliche mit der Auktion und den damit verbundenen Rechtsbeziehungen zusammenhängenden Preise und Gebühren, die dieser Auktionsordnung unterliegen, werden, sofern ein konkreter Preis oder eine konkrete Gebühr nicht in einer anderen Währung angegeben ist, in tschechischen Kronen angegeben. ARTHOUSE HEJTMÁNEK kann auf Ersuchen eines Ersteigerers Informationen zum aktuellen Auktionspreis, zu Mindestgebotsschritten, zum Rufpreis usw. auch in einer Fremdwährung bekannt geben. Eine solche Information hat lediglich informativen Charakter und ist nicht verbindlich. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet keinesfalls für die Richtigkeit derartiger Information.

8. Zahlung in Fremdwährung. Ein Ersteigerer kann, auch ohne vorherige Absprache, sowohl in tschechischen Kronen als auch in Euro bezahlen. Möchte ein Ersteigerer den Gesamtpreis nicht in tschechischen Kronen oder Euro, sondern in einer anderen Währung begleichen, so ist die nur nach vorheriger Absprache mit ARTHOUSE HEJTMÁNEK möglich. Sämtliche Umrechnungskurse werden grundsätzlich am Tag der Auktion festgelegt. Der Gesamtpreis in EUR wird immer (zusammen mit dem Gesamtpreis in CZK) auf der Zahlungsvorschreibung angegeben. Hinsichtlich der Begleichung des geschuldeten Gesamtbetrages gehen jegliche Kursdifferenzen, ebenso wie sämtliche Bankgebühren im Zusammenhang mit der Banküberweisung und der Währungsumrechnung zulasten des Ersteigerers.

9. Auktionszuschlag. Der Auktionszuschlag von ARTHOUSE HEJTMÁNEK beträgt 24 % des in der Auktion für das betreffende Auktionsgut erzielten Zuschlagspreises (exkl. MwSt./USt.).

10. Begleichung des Gesamtpreises. Der Gesamtpreises kann in Übereinstimmung mit diesem Punkt der Auktionsordnung folgendermaßen beglichen werden:

a. Beträge bis CZK 250.000,00 in bar gegen eine von ARTHOUSE HEJTMÁNEK ausgestellte schriftliche Bestätigung;

b. per Banküberweisung auf das bei der Raiffeisenbank in Prag 6 geführte Konto von ARTHOUSE HEJTMÁNEK mit der (nationalen) Kontonummer 733 888 4001/5500 bzw. IBAN: CZ6655000000007338884001, BIC: RZBCCZPP, wobei die Zahlung nur von dem Konto erfolgen darf, das auf dem Registrierungsformular angegeben ist;

c. Beträge bis zu einer Höhe von CZK 10.000,00 per VISA- oder MASTERCard.

11. Verzugszinsen. Ist ein Ersteigerer mit der Bezahlung des Gesamtpreises oder eines Teils desselben, oder mit einer anderen Zahlung an ARTHOUSE HEJTMÁNEK in Verzug, so ist er verpflichtet, ARTHOUSE HEJTMÁNEK für jeden, auch nur begonnenen, Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrages zu bezahlen.

12. Auktionsnachverkauf. Für den Auktionsnachverkauf, d. h. für den Verkauf von Auktionsgütern, die im Rahmen einer Auktion nicht verkauft werden konnten, jedoch nach Ende der Auktion einem Auktionsteilnehmer auf Basis eines Vertrages zwischen ARTHOUSE HEJTMÁNEK und einem Auktionsteilnehmer verkauft werden, gelten die in dieser Auktionsordnung festgelegten Bedingungen sinngemäß. Im Auktionsnachverkauf können Auktionsgüter nur gekauft werden, wenn die berechtigten Personen hierzu ihre Einwilligung gegeben haben, und die betreffenden Auktionsgüter in den Auktionsnachverkauf auf der Website www.arthousehejtmanek.cz aufgenommen wurden.

13. Nicht abgeholte Auktionsgüter. Wird ein gekauftes Auktionsgut aus auf der Seite des Ersteigerers liegenden Gründen nicht innerhalb von 20 Tagen nach Übertragung der betreffenden Eigentumsrechte auf den Ersteigerer von diesem übernommen, so ist der Ersteigerer verpflichtet, ARTHOUSE HEJTMÁNEK ab dem 16. Tag des Übernahmeverzugs und für jeden weiteren, auch nur angefangenen Tag des Übernahmeverzuges, eine Manipulationsgebühr in Höhe von 0,5 % des für dieses Auktionsgut bezahlten Gesamtpreises zu entrichten. ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist ferner berechtigt, dem Ersteigerer neben der Manipulationsgebühr gemäß vorstehendem Satz auch sämtliche Einlagerungs-, Transport-, Sicherheitsdienst- und sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen, die ARTHOUSE HEJTMÁNEK im Zusammenhang mit einem nicht übernommenen, gekauften Auktionsgut entstehen. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die Manipulationsgebühr und die Kosten gemäß vorstehendem Satz innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Abrechnung seitens ARTHOUSE HEJTMÁNEK zu begleichen. Ein Ersteigerer ist berechtigt, sich hinsichtlich der Übernahme eines Auktionsgutes rechtlich vertreten zu lassen, und zwar im Rahmen einer Vollmacht, wobei die Unterschrift der bevollmächtigenden Person amtlich beglaubigt sein muss.

14. Holt ein Ersteigerer ein gekauftes (ersteigertes und bezahltes) Auktionsgut nicht innerhalb von 60 Tagen nach der betreffenden Auktion ab, wird er von ARTHOUSE HEJTMÁNEK schriftlich zur Abholung des betreffenden Auktionsgutes aufgefordert. In einem solchen Fall wird ihm eine zusätzliche Abholfrist von mindestens 30 Tagen eingeräumt. Wird das Auktionsgut auch innerhalb dieser zusätzlichen Abholfrist nicht übernommen, ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK zum schriftlichen Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt. Nach einem solchen Vertragsrücktritt wird dem Ersteigerer der Gesamtpreis für das betreffende Auktionsgut auf jenes Konto rücküberwiesen, von dem er angewiesen worden war. Der Auftrag zur Rücküberweisung des Gesamtpreises ergeht spätestens fünf (5) Werktage nach Ende einem solchen Vertragsrücktritt. Nach einem solchen schriftlichen Vertragsrücktritt ist ARTHOUSE HEJTMÁNEK berechtigt, dieses Auktionsgut einem beliebigen anderen Interessenten zu verkaufen.

15. Schadensrisiko. Das Schadens-, Zerstörungs- und Verlustrisiko sowie das Risikos einer zufälligen Zerstörung oder Zustandsverschlechterung des Auktionsgutes geht mit dem Übergang der Eigentumsrechte an dem betreffenden Auktionsgut auf den Ersteigerer auf diesen über (d. h. mit der Bezahlung des geschuldeten Gesamtbetrages an ARTHOUSE HEJTMÁNEK). Der Ersteigerer nimmt zur Kenntnis, dass Auktionsgüter nach dem Übergang der Eigentumsrechte an ihnen, das heißt, nachdem der Ersteigerer diese gekauft hat, nicht mehr unter den Versicherungsschutz von ARTHOUSE HEJTMÁNEK fallen und bestätigt hiermit für den Fall eines Schadens an gekauften Auktionsgütern über diesen Umstand informiert worden zu sein.

16. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Auktionsordnung entsteht dem Ersteigerer sowie auch weiteren Auktionsteilnehmern die Verpflichtung, ARTHOUSE HEJTMÁNEK einen ggf. entstandenen Schaden, mit diesem zusammenhängende Kosten und entgangene Gewinne zu ersetzen (insbesondere die Differenz zwischen dem Preis, zu dem das Auktionsgut zum ersten Mal versteigert wurde und dem Preis, der in einer neuerlichen Auktion oder bei Verkauf an einen anderen Bieter oder Interessenten erzielt wird), einschließlich etwaiger Gerichtskosten, Kosten für anwaltliche Vertretung usw.

 

VII. TRANSPORT

1. Der Ersteigerer ist berechtigt, ARTHOUSE HEJTMÁNEK schriftlich (elektronisch oder in Papierform) um Zusendung des von ihm ersteigerten Auktionsgutes an eine von ihm genannte Adresse zu ersuchen. Das Ersuchen um Zustellung des ersteigerten Gegenstandes muss innerhalb von höchstens drei Werktagen vor Ablauf der Frist zur Übernahme des ersteigerten Gegenstandes bei ARTHOUSE HEJTMÁNEK eingehen; sofern dieses Ersuchen nicht persönlich am Auktionsort oder am Sitz von ARTHOUSE HEJTMÁNEK abgegeben wird, muss es entweder mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift versehen oder über jene E-Mail-Adresse versandt worden sein, die bei der Registrierung bekannt gegeben wurde. Bei persönlicher Übergabe des Ersuchens reicht die eigenhändige Unterschrift. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet in keiner Weise für Schäden an oder Verluste von Auktionsgütern, die während des Transports ein- bzw. auftreten. Basierend auf diesem schriftlichen Ersuchen und dem nachfolgenden Vertrag zwischen dem Ersteigerer und ARTHOUSE HEJTMÁNEK versendet ARTHOUSE HEJTMÁNEK das Auktionsgut auf Kosten des Ersteigerers an die vom ihm angegebene Adresse. ARTHOUSE HEJTMÁNEK vermittelt auf Anfrage den Transport und die Versicherung eines Auktionsgutes, wobei sämtlich Kosten im Zusammenhang mit dem Transport und der eventuellen Versicherung des Auktionsgutes vom Ersteigerer zu tragen sind. Der Preis für den Transport des Auktionsgutes richtet sich nach der aktuellen Preisliste des ausgewählten externen Spediteurs. Das Gefahrenrisiko in Bezug auf ein Auktionsgut geht im Moment seiner Übergabe an den Spediteur, der den Transport an den vom Ersteigerer genannten Ort durchführt, auf den Ersteigerer über, und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch die Versicherung von ARTHOUSE HEJTMÁNEK gedeckt.

2. ARTHOUSE HEJTMÁNEK behält sich das Recht vor, ein solches Ersuchen abzulehnen, insbesondere wenn ein Versand über einen Zustelldienst aufgrund des Charakters des ersteigerten Gegenstandes nicht möglich ist.

 

VIII. AUSFUHR INS AUSLAND

1. Ausfuhr. Die Aus- und Einfuhr einiger Auktionsgüter in das bzw. aus dem Ausland ist durch tschechische und EU-Rechtsvorschriften sowie internationale Verträge und Rechtsordnungen anderer Staaten geregelt. Möglicherweise sind bei der Ein- bzw. Ausfuhr mancher Auktionsgüter spezielle Formalitäten erforderlich, etwa die Vorlage von Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen. Zudem können Gebühren anfallen, die von den zuständigen Organen des jeweiligen Staates festgelegt und beurteilt werden. Weder ARTHOUSE HEJTMÁNEK noch der Verkäufer eines Auktionsgutes kann einer Person, die ein Auktionsgut ersteigert hat, noch einer anderen Person eine Garantie, eine Erklärung oder eine sonstige Versicherung dazu geben, dass bzw. ob ein Auktionsgut Ein- bzw. Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, ob Gebühren fällig werden, oder weitere Beschränkungen, Verbote oder Anforderungen aufgrund der tschechischen, EU- oder anderer Rechtsvorschriften oder aufgrund von internationalen Verträgen oder den Rechtsordnungen sonstiger Einfuhrstaaten bestehen, die auf eine solche Ein- bzw. Ausfuhr Anwendung finden.

2. Haftung. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet für keinerlei Schäden, Gewinnentgang oder sonstige Ansprüche, die Verkäufern, Ersteigerern oder Dritten ggf. im Zusammenhang mit der Aus- bzw. Einfuhr von Auktionsgütern entstehen können.

 

IX. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

1. Diese Auktionsordnung ist für alle an einer Auktion beteiligten Personen, d. s. sich für eine Auktion interessierende Personen, Auktionsteilnehmer, Bieter, Ersteigerer und die Vertreter der genannten Personen, verbindlich. Mit ihrer Teilnahme an einer Auktion verpflichten sich die Genannten zur ausnahms- und vorbehaltlosen Einhaltung dieser Auktionsordnung.

2. Jede(r) sich für eine Auktion interessierende Person, Auktionsteilnehmer, Bieter, den Ersteigerer und jeder Vertreter der genannten Personen ist verpflichtet, sich mit der Auktionsordnung ausführlich vertraut zu machen.

3. Jede(r) sich für eine Auktion interessierende Person, Auktionsteilnehmer, Bieter, Ersteigerer sowie jeder Vertreter der genannten Personen erklärt sich damit einverstanden, dass für die Schlichtung jeglicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Auktion die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig sind.

4. Die Rechtsbeziehungen zwischen ARTHOUSE HEJTMÁNEK, sich für eine Auktion interessierenden Personen, Auktionsteilnehmern, Bietern, Ersteigerern und deren Vertretern richten sich – unter Ausschluss der Kollisionsregelungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik.

5. Gegenstände, die im Auktionskatalog mit „*KP“ gekennzeichnet sind, wurden von staatlicher Stelle als Kulturdenkmal erklärt und unterliegen somit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 20/1987 Sb., über den staatlichen Denkmalschutz, in der Fassung späterer Vorschriften. Der Auktionsleiter macht die Bieter vor Beginn der Versteigerung derartiger Auktionsgüter auf diesen Umstand aufmerksam. Die Ausfuhr aller Sachen von kulturellem Wert unterliegt besonderen Bestimmungen gemäß dem Gesetz Nr. 71/1994 Sb. über den Verkauf und die Ausfuhr von Kulturgütern, in der Fassung späterer Vorschriften. ARTHOUSE HEJTMÁNEK ist nicht befugt, Erklärungen oder Garantien dazu abzugeben, dass bzw. ob ein bestimmtes Auktionsgut Ausfuhrbeschränkungen unterliegt oder nicht.

6. ARTHOUSE HEJTMÁNEK haftet nicht für Schäden, Gewinnentgang oder sonstige Ansprüche, die ggf. im Zusammenhang mit dem Kauf eines Auktionsgutes entstehen können.

7. Wenn der Verkäufer als ursprünglicher Eigentümer eines Auktionsgutes ARTHOUSE HEJTMÁNEK einen Mangel an diesem Auktionsgut (oder einem anderen Gegenstand, den er ARTHOUSE HEJTMÁNEK zur Verkaufsvermittlung übergab) verheimlicht oder diesen aus eigener Unkenntnis des Mangels nicht nennt, und dieser erst nach einer Auktion festgestellt wird, so haftet der Verkäufer, d. h. der ursprüngliche Eigentümer für diesen.

8. ARTHOUSE HEJTMÁNEK verarbeitet personenbezogene Daten von Auktionsteilnehmern und anderen natürlichen Personen (nachstehend kurz „ Datensubjekt(e)“) entsprechend den Bestimmungen im Gesetz Nr. 101/2000 Sb., über den Schutz personenbezogener Daten und die Änderungen einiger Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften, und im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). ARTHOUSE HEJTMÁNEK erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Datensubjekten insbesondere, um einen ordnungsgemäßen Auktionsverlauf gewährleisten, eigene Rechte sowie rechtlich geschützte Interessen schützen und um Pflichten erfüllen zu können, die ARTHOUSE HEJTMÁNEK vom Gesetzgeber auferlegte sind. ARTHOUSE HEJTMÁNEK kann darüber hinaus personenbezogene Daten von Datensubjekten verarbeiten, die einer solchen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben. Datensubjekte haben das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten. Datensubjekten, die ARTHOUSE HEJTMÁNEK auffordern, sie (i) über den Zweck der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, (i) ihnen Auskunft darüber zu geben, welche ihrer personenbezogenen Daten konkret verarbeitet werden, usw. muss ARTHOUSE HEJTMÁNEK umgehend die gewünschten Informationen bereitstellen. Datensubjekte, die feststellen oder den Verdacht haben, dass ARTHOUSE HEJTMÁNEK ihre personenbezogenen Daten im Widerspruch mit dem Schutz ihrer Privatsphäre und ihrem Privatleben, oder entgegen geltende Rechtsvorschriften verarbeitet, haben ferner das Recht, von ARTHOUSE HEJTMÁNEK eine diesbezügliche Erklärung zu verlangen und ARTHOUSE HEJTMÁNEK zur Beendigung dieses Zustands aufzufordern. Weiterhin haben Datensubjekte das Recht, eine Berichtigung, Löschung oder ggf. Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen und sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Datensubjekte haben ebenfalls das Recht auf Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten, und das Recht, auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, d. i. die Datenschutzbehörde (Úřad pro ochranu osobních údajů) mit Sitz in der Pplk. Sochora Straße 27, 170 00 Praha 7, www.uoou.cz. Weiterführende Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf www.arthousehejtmanek.cz im Abschnitt „Informationen zum Schutz personenbezogener Daten“ oder unter den oben angeführten Kontakten.

9. Alle von ARTHOUSE HEJTMÁNEK erbrachten Leistungen gelten steuerlich mit der Übergabe eines Auktionsgutes an den Ersteigerer als erbracht.

10. Diese Auktionsordnung wird in tschechischer, englischer und deutscher Sprache aufgelegt. Bei Unstimmigkeiten zwischen der tschechischen und der englischen bzw. deutschen Fassung hat grundsätzlich immer der Wortlaut der tschechischen Fassung Vorrang.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text ausschließlich das generische Maskulinum verwendet, das allerdings alle anderen Geschlechter gleichberechtigt einschließt.

11. Diese Auktionsordnung ist ab dem 1. November 2018 gültig und wirksam. Alle früheren Fassungen verlieren hiermit automatisch ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.